Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.09.2015, Aktenzeichen
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller möchte die Rückführung der beiden gemeinsamen Zwillinge N... und S..., geb. jeweils am 10.10.2003, in die USA nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) erreichen.
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