1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 11. Oktober 2012 - 52 F 352/08 VA - wird in Ziffer I. berichtigt und wie folgt neu gefasst:
1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers in der allgemeinen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland, Versicherungsnummer 111111111 zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 6,9684 Entgeltpunkten auf ihr Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer 000000000, bezogen auf den 30. September 2008, übertragen.
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