Auf die Berufung des Klägers wird das am 04.11.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Darmstadt teilweise abgeändert.
Der am 12.03.2008 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main zu Az. 6 UF 157/07 geschlossene Vergleich wird dahin abgeändert, dass der Kläger an die Beklagte für den Monat März 2009 1.500,00 € und ab April 2009 mtl. 1.400,00 € Trennungsunterhalt zu zahlen hat.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.500,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden unter den Parteien gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 12.234,00 € festgesetzt.
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