Auf die sofortige Beschwerde der Bezirksrevisorin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 21.09.2012 dahingehend abgeändert, dass der Antragsgegner auf die Kosten des Verfahrens Raten in Höhe von 60 € monatlich, beginnend mit dem 1. März 2013, zu zahlen hat. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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