Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgericht Oranienburg vom 7.4.2010 -
Dem Antragsteller wird für das beabsichtigte Abänderungsverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt, soweit für die Zeit bis Dezember 2009 eine Abänderung auf einen Unterhaltsbetrag von 124 € und für die Zeit ab 1. Januar 2010 eine Abänderung auf einen Unterhaltsbetrag von 132 € begehrt wird.
Dem Antragsteller wird Rechtsanwalt ... in B... beigeordnet.
Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zurückgewiesen.
Es wird die Zahlung monatlicher Raten von 95 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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