AG Saarburg, vom 25.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 271/01
Berechnung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.10.2003 - Aktenzeichen 9 UF 267/03
DRsp Nr. 2005/3501
Berechnung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit
Ist die Trennungszeit ungewöhnlich lang und kann der Ausgleichsberechtigte kein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand der durch die Ehe gewährten Versorgung haben, ist es gerechtfertigt, allein aufgrund der langen Trennungsdauer von einer unbilligen Härte i.S. von § 1587c Nr. 1 BGB auszugehen. Hiervon ist auszugehen, wenn die Trennungszeit etwa so lang wie die Ehe war (hier in beiden Fällen: 7 Jahre).