1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. April 2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken - 39 F 54/08 UE - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt,
a) im Wege des Teilanerkenntnisurteils an die Klägerin Trennungsunterhalt in Höhe vonmonatlich 474 EUR von Januar 2010 bis August 2012
und
b) im Wege des Schlussurteils, an die Klägerin über die im Teilanerkenntnisurteil zugesprochenen Beträge hinaus weitere 26.656 EUR für November 2007 bis Dezember 2009 sowie monatlich
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