Auf Berufung und Anschlussberufung wird das am 6. April 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bernau wird hinsichtlich der Entscheidung über den Trennungsunterhalt und hinsichtlich der Kostenentscheidung abgeändert und insoweit neu gefasst.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin monatlichen Trennungsunterhalt, wie folgt, zu zahlen:
- 453 € für die Monate September 2004 bis Mai 2005,
- 903 € für die Monate Juni 2005 bis Mai 2007,
- 1.638,15 € für die Monate Juni bis Dezember 2007,
- 1.006 € für die Monate Januar bis Juni 2008,
- 396 € für Juli 2008,
- 1.136 € für die Monate August bis Dezember 2008,
- 52 € für die Zeit vom 1. Januar bis zum 29. Juli 2009.
Der Betrag von 52 € ist für die Zeit vom 1. Mai bis zum 29. Juli 2009 an die Arbeitsgemeinschaft D..., zu zahlen.
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