Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Verfahrenswert für das Ehescheidungsverfahren wird anderweitig auf 12.011 € festgesetzt, der Verfahrenswert für die Folgesache über den Versorgungsausgleich anderweitig auf 2.328,30 €.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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