I. Die Beteiligten sind zu je 1/2 Anteil Eigentümer des im Rubrum bezeichneten Grundstücks, auf dem sich ein Wohnhaus befindet. Darin wohnten sie bis zu ihrer Trennung mit ihren drei gemeinsamen leiblichen Kindern und einer schwerstbehinderten Pflegetochter, deren gemeinsame Vormünder sie seit deren achtem Lebensmonat sind. Im Jahr 2002 verließ der Beteiligte zu 2 die eheliche Wohnung; der Sohn der Beteiligten zog zu ihm. Die Beteiligte zu 1 wohnt mit den beiden gemeinsamen Töchtern und der Pflegetochter weiter in dem Haus. Am 11. Februar 2004 wurde die Ehe der Beteiligten geschieden.
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