Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oberhausen vom 05.11.2009 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
In der vorliegenden Sache, die durch Schriftsatz vom 25.09.2009 eingeleitet worden ist, streiten die Kindeseltern um die Ausgestaltung des Umgangsrechts. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob dem Antragsteller für diese Angelegenheit ein Rechtsanwalt beizuordnen ist.
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