Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Königs Wusterhausen vom 12. März 2010 - 11 F 48/10 - abgeändert. Dem Antragsgegner wird für das Verfahren erster Instanz Rechtsanwältin ... aus E... beigeordnet.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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