Die Klägerin hat zur Durchführung einer beabsichtigten Klage auf Unterhalt für sich und das gemeinsame Kind der Parteien Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe gestellt.
Das Gericht hat die Parteien zur mündlichen Erörterung im Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren geladen. In diesem Termin hat das Gericht den Parteien nach Erörterung der Sache auf ihre beiderseitigen Anträge für den Abschluß eines Vergleichs Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung der jeweiligen Rechtsanwälte bewilligt. Die Parteien haben sodann einen Vergleich geschlossen.
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