1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heilbronn vom 17. März 2010 wird
zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 1.140 €
I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben am 23.7.2004 geheiratet, der Scheidungsantrag wurde der Antragsgegnerin am 13.10.2009 zugestellt. Während der danach vom 1.7.2004 bis 30.9.2009 dauernden Ehezeit haben Versorgungsanrechte in folgender auszugleichender Höhe erworben:
der Antragsteller
bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in Höhe von 4.5157 EP und einem Ausgleichswert von 2,2579 EP,
die Antragsgegnerin
bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Höhe von 0.6188 EP und einem Ausgleichswert von 0,3094 EP.
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