Auf die Beschwerden der Antragstellerin und der Beteiligten zu 1 wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 30. Oktober 2009 im Ausspruch zum Versorgungsausgleich (II des Tenors) geändert und wie folgt gefasst:
Von dem Versicherungskonto Nr. ... des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung KnappschaftBahnSee werden Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung von monatlich 60,81 €, bezogen auf den 31. Januar 2009 als Ende der Ehezeit, auf das Versicherungskonto Nr. ... der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen. Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
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