Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 05.06.2012 gegen den am 15.05.2012 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwelm wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben am 11.06.1992 miteinander die Ehe geschlossen. Mit Antragsschrift vom 28.01.2011, die der Antragsgegnerin am 25.02.2011 zugestellt worden ist, hat der Antragsteller die Scheidung der Ehe beantragt.
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