1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Villingen-Schwenningen vom 30.11.2009 (3 F 180/09) und das zu Grunde liegende Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Amtsgericht - Familiengericht - Villingen-Schwenningen zurückverwiesen.
2. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 20.208,00 € festgesetzt.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird zugelassen.
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