Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 30.04.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Iserlohn vom 13.04.2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Familiengericht zurückverwiesen.
Die Gerichtsgebühr wird nicht erhoben.
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