AG Cottbus, vom 12.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 53 F 330/98
Begriff des Rentenbezuges
OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2007 - Aktenzeichen 9 UF 68/07
DRsp Nr. 2008/14173
Begriff des Rentenbezuges
»§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VAÜG ist nur anzuwenden, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte Rentenbezieher ist. Dies setzt den tatsächlichen Bezug einer Rente voraus; ein laufender Rechtsstreit über den Bezug einer Rente genügt nicht.«
Die gemäß § 621 eZPO statthafte und in zulässiger Weise eingelegte befristete Beschwerde der Beteiligten zu 1. hat in vollem Umfang Erfolg. Das Amtsgericht hat unzutreffend den Versorgungsausgleich bereits jetzt durchgeführt.
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