Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - C2 vom 03.07.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vaterschaft des Kindes T, geb. am xx.xx.2013.
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