Die Beschwerden der Kindesmutter und des Beteiligten M gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Münster vom 12.11.2014 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beschwerdeführern je zur Hälfte nach einem Verfahrenswert von 2.000,00 € auferlegt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Vaterschaft für das Kind D, geb. am ##.##.2011.
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