Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Münster vom 18. September 2012 wird zurückgewiesen.
I
Die am 7. Dezember 2005 geschlossene Ehe der Beteiligten ist seit dem 11. Mai 2011 rechtskräftig geschieden (AG Münster 56 F 189/10). Die Antragstellerin beantragt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Unterhaltsverfahren, mit dem sie den Antragsgegner auf monatlichen nachehelichen Krankenunterhalt in Höhe von 115,- € ab Mai 2011 in Anspruch nehmen will. Der Antragsgegner beruft sich demgegenüber auf fehlende Leistungsfähigkeit wegen Unterhaltsansprüchen seiner am 9. April 2011 geborenen Tochter X sowie deren Mutter, seiner jetzigen Ehefrau.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|