Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 23. Dezember 2011 wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 418 €
I.
Die Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Betreuerin), die 2002 zur Berufsbetreuerin der Betroffenen bestellt wurde, verlangt für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. März 2011 Bewilligung ihrer Vergütung aus der Staatskasse.
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