Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 14. Zivilsenats 5. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. September 2012 wird auf Kosten der Beteiligten zu 5 zurückgewiesen.
Beschwerdewert: bis 3.000 €
I.
Die Beteiligten streiten über den Versorgungsausgleich.
Auf den am 25. Januar 2010 zugestellten Antrag hat das Familiengericht die am 18. November 1993 geschlossene Ehe der Antragstellerin (Ehefrau) und des Antragsgegners (Ehemann) rechtskräftig geschieden.
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