I.
Die am 29. Juni 1998 verstorbene Erblasserin war geschieden und kinderlos. Das Nachlassgericht ordnete mit Beschluss vom 24. August 1998 Nachlasspflegschaft mit den Wirkungskreisen "Verwaltung und Sicherung des Nachlasses" und "Ermittlung der Erben" an. Als Pfleger wurde der Beteiligte zu 4), ein auch berufsmäßig Nachlasspflegschaften führender Steuerberater, bestellt. Nachdem das Nachlassgericht am 27. Oktober 2003 den Beteiligten zu 1) bis 3) einen Erbschein als Miterben zu je einem Drittel erteilt hatte, hob es am 15. Januar 2004 die Nachlasspflegschaft auf.
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