Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Auf die Beschwerde der F Versicherungsgruppe AG wird der am 27.05.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwelm hinsichtlich der Regelung zum Versorgungsausgleich unter Ziff. 2, 1. Absatz (bezeichnet als Anrecht des Antragstellers bei der F Versicherung) abgeändert.
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