Das Familiengericht hat durch Verbundurteil den Versorgungsausgleich in der Weise durchgeführt, dass es zugunsten der Antragstellerin auf Kosten des Antragsgegners monatliche Versorgungsanwartschaften in Höhe von 573,86 DM in der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen hat. Darüber hinaus hat es den Versorgungsausgleich ausgeschlossen.
Mit der hiergegen gerichteten Beschwerde begehrt die Antragstellerin die uneingeschränkte Durchführung des Versorgungsausgleichs, während der Antragsgegner mit seinem Rechtsmittel dessen Ausschluss anstrebt. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin rügt mit der Beschwerde die Verletzung gesetzlicher Bestimmungen.
Die Beschwerden der Antragstellerin und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin haben in der Sache Erfolg; die Beschwerde des Antragsgegners hingegen ist unbegründet.
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