Es wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, den von dem Amtsgericht - Familiengericht - Bonn am 15.12.2015 erlassenen Beschluss - 404 F 78/14 - auf die Beschwerde des Antragsgegners teilweise abzuändern und im Rechtsfolgenausspruch zu Nummer 2. insgesamt wie folgt neu zu fassen (Änderungen durch Fettdruck hervorgehoben):
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW (Vers.-Nr.: 1xx2x/01) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 308,77 € monatlich nach Maßgabe der Teilungsordnung, bezogen auf den 31.05.2014, übertragen.
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