I.
Die Betroffene steht seit dem Jahr 1993 unter Betreuung. Mit Beschluss vom 31.01.2006 hat das Amtsgericht zuletzt die Fortdauer der Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögensangelegenheiten, Vertretung der Betroffenen gegenüber Ämtern und Behörden, Kranken- und Pflegekassen und der Heimverwaltung sowie Wohnungsangelegenheiten angeordnet, wobei die Überprüfung bis spätestens 31.01.2013 erfolgen soll. Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens hat das Amtsgericht ein Attest des behandelnden Arztes Dr. X.eingeholt. Die gegen den Beschluss des Amtsgericht eingelegte Beschwerde der Betroffenen hat das Landgericht nach Einholung einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme von Dr. X. .mit der angefochtenen Entscheidung (zurückgewiesen.
II.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|