hat der 7. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. S., die Richterin am Oberlandesgericht M. und die Richterin am Oberlandesgericht E.
am 13. September 2010
b e s c h l o s s e n :
I.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.700 € festgesetzt.
II.
Zur Vorbereitung des Verhandlungstermins werden die Parteien auf Folgendes hingewiesen:
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