Auskunftspflichten bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2003 - Aktenzeichen 13 WF 833/03
DRsp Nr. 2004/15170
Auskunftspflichten bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs
»Eine Auskunftspflicht der Partei eines Ehescheidungsverfahrens nach § 11VAHRG besteht auch dann, wenn der Versorgungsausgleich zwischen den Parteien zwar durch notariellen Vertrag ausgeschlossen worden ist, die Wirksamkeit dieses Vertrages aber streitig ist.«