Es ist zu entscheiden, ob für ein Kind, das das 18. aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat und neben seinem Studium seinen Zivildienst leistet, ein Anspruch auf Kindergeld besteht (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 i. V. m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a), Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG).
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