I.
Für die mittellose Betroffene ist seit längerem eine Rechtsanwältin als Betreuerin bestellt. Diese machte mit Schreiben vom 19.2.2001 für das Jahr 2000 unter anderem Auslagen in Höhe von 20 DM zuzüglich Mehrwertsteuer für 20 Fotokopien geltend. Das Amtsgericht ordnete nur die Erstattung von 4 DM zuzüglich Mehrwertsteuer an, also von 0,20 DM für eine Kopie. Auf die zugelassene sofortige Beschwerde hat das Landgericht die Zahlung eines weitergehenden Aufwendungsersatzes in Höhe von 16 DM aus der Staatskasse angeordnet.
Hiergegen wendet sich das zugelassene Rechtsmittel der Staatskasse, die allenfalls einen Betrag von 0,30 DM für eine Kopie als angemessen erachtet.
II.
Die zulässige sofortige weitere Beschwerde hat in der Sache teilweise Erfolg.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|