I.
Der am ...1998 geborene Kläger nimmt - vertreten durch seine Eltern - den Beklagten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Schädigung seiner Zähne in Anspruch, die er anlässlich eines Minigolf-Spiels während eines im August 2005 von dem Beklagten veranstalteten Fußballcamps in O1 erlitt. Der Unfall kam dadurch zu Stande, dass am 2.8.2005 eines der 7 - 12-jährigen Kinder, die am Fußballcamp teilnahmen und in einer Pause Minigolf spielten, beim Ausholen mit dem Schläger den Kläger im Gesicht traf und einen Schneidezahn (Zahn 11) schädigte. Die Kinder wurden während des Spiels allenfalls aus einer Entfernung von 100 m (Angabe des Beklagten) beaufsichtigt.
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