Aufrechterhaltung eines Mietverhältnisses durch den Betreuer trotz Unterbringung des Betreuten - Selbstkontrahierung; Betreuungssache, Weisung, Pflichtwidrigkeit, Aufgabe der Mietwohnung, Vertretungsbefugnis, Genehmigung, Gestattung
BayObLG, Beschluss vom 05.11.2003 - Aktenzeichen 3Z BR 215/03
DRsp Nr. 2003/15383
Aufrechterhaltung eines Mietverhältnisses durch den Betreuer trotz Unterbringung des Betreuten - Selbstkontrahierung; Betreuungssache, Weisung, Pflichtwidrigkeit, Aufgabe der Mietwohnung, Vertretungsbefugnis, Genehmigung, Gestattung
»1. Die Entscheidung des Betreuers, eine Mietwohnung des Betroffenen trotz dessen Unterbringung aufrechtzuerhalten, ist nicht pflichtwidrig, wenn sich die Fortexistenz der Wohnung positiv auf die Befindlichkeit des Betroffenen auswirken kann und die dadurch bewirkte Vermögensbelastung im Ergebnis nicht von Gewicht ist. 2. Die Genehmigung einer Aufgabe der Mietwohnung nach § 1907BGB wirkt nicht als Gestattung im Sinne von § 181BGB.«