Aufhebung der Gemeinschaft an einer von Ehegatten als Altersruhesitz erworbenen Immobilie
BGH, Urteil vom 06.10.2003 - Aktenzeichen II ZR 63/02
DRsp Nr. 2003/15196
Aufhebung der Gemeinschaft an einer von Ehegatten als Altersruhesitz erworbenen Immobilie
»Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Immobilie als Altersruhesitz gemeinsam erworben und gleichzeitig das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, auf Dauer ausgeschlossen, ist ihnen bei einem Scheitern der Lebensgemeinschaft der Einwand des Fortfalls der Geschäftsgrundlage entzogen.«