Der Bescheid der Beklagten vom 18.01.2013 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Aufenthaltskarte als Angehöriger nach dem
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger begehrt eine Aufenthaltskarte (EU).
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