Die Beschwerde des Antragsgegners vom 31.07.2012 gegen den am 02.07.2012 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.500,00 € festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die vom Familiengericht mit dem angegriffenen Beschluss ausgesprochene Scheidung seiner Ehe mit der Antragstellerin.
Die Beteiligten sind iranische Staatsangehörige schiitischen Glaubens. Sie haben am 03.12.1991 in Teheran die dauerhafte Ehe geschlossen. Gleichzeitig vereinbarten sie schriftlich vor dem Heiratsnotariat Bedingungen, unter denen die Ehefrau die Scheidung einreichen kann. Darin heißt es unter anderem wie folgt:
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