I.
Die Antragstellerin, die polnische Staatsangehörige ist, und der Antragsgegner, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat, sind die Eltern der Kinder ..., geb. am ... und ... geb. am .... Die Kinder haben sowohl die polnische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Parteien waren und sind nicht miteinander verheiratet. Der Antragsgegner ist verheiratet mit ... . Aus dieser Ehe sind die Kinder und hervorgegangen. Die Antragstellerin hat eine mindestens 12 Jahre alte Tochter namens ... deren Vater nicht der Antragsgegner ist.
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