Der Antrag der Mutter auf Auslagenvorschuss für die Erholung eines Privatgutachtens wird abgelehnt.
I.
Der Senat hat mit Beschluss vom 30.04.2015 (GA 210), ergänzt durch Beschluss vom 25.06.2015 (GA 227) Sachverständigengutachten zu Mutter und Kind in dem anhängigen Sorgerechtsverfahren erholt.
Dabei war durch die psychologische Sachverständige folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist I. Sozialverhalten (weiterhin) gestört? Wenn ja: Inwieweit ist dies auf Familienangehörige oder sonstige Bezugspersonen des Kindes zurückzuführen? Welche anderen Ursachen gibt es?
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