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Die Beteiligten streiten über den Anspruch der Klägerin auf Erziehungsgeld (Erzg) für die ersten sechs Lebensmonate ihres am 28. August 1996 geborenen Sohnes Lucca-Daniel.
Die Klägerin ist deutsche Staatsangehörige, sie wohnt mit ihrer Familie in Belgien und ist in Deutschland als Krankengymnastin in eigener Praxis selbstständig tätig. Weder sie noch ihr Ehemann waren seinerzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig oder in einer Versicherung der selbstständig Erwerbstätigen für den Fall des Alters beitragspflichtig.
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