I.
Der für den mittellosen Betroffenen bestellte Betreuer, ein Rechtsanwalt, beantragte am 1.10.2002, für seine im angegebenen Zeitraum erbrachten Tätigkeiten insgesamt 1.981,15 Euro als Vergütung und Aufwendungsersatz gegen die Staatskasse festzusetzen.
Im Abrechnungszeitraum hatte der Betreuer den Betreuten in einem amtsgerichtlichen Verfahren vertreten, in dem dessen ehemalige Vermieterin Zahlungsklage erhoben hatte.
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