Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Münster vom 25. Februar 2010 wird auf die Beschwerde der Antragstellerin aufgehoben.
Das Verfahrenskostenhilfeverfahren wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Familiengericht zurückverwiesen mit der Maßgabe, dass von einer hinreichenden Erfolgsaussicht
der Anträge aus der Antragsschrift vom 21. Dezember 2009 (Bl. 2 GA)
sowie für den 2. Hilfsantrag aus der Beschwerdeschrift vom 25. März 2010 (Bl. 59 GA)
auszugehen ist.
Die weitergehende Beschwerde (hinsichtlich des 1. Hilfsantrages) wird
zurückgewiesen
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