SG Nürnberg, vom 26.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 667/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Zurechnung grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Falschangaben in der Bedarfsgemeinschaft
LSG Bayern, Urteil vom 01.07.2010 - Aktenzeichen L 11 AS 162/09
DRsp Nr. 2010/18949
Anspruch auf Arbeitslosengeld II beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Zurechnung grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Falschangaben in der Bedarfsgemeinschaft
1. Wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Berücksichtigung der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkts gewährt, so beschränkt sich der Anwendungsbereich dieses richterrechtlich anerkannten Instituts auf das Rentenversicherungsrecht. Im Bereich des SGB II ist von Erwerbsfähigkeit auszugehen, denn das SGB II ist darauf ausgerichtet, Erwerbsfähige in den Arbeitsmarkt zu integrieren und nicht unter Verweis auf die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkts auszugrenzen.
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