A.
Die beteiligten Eltern sind nicht miteinander verheiratet. Sie lebten mit dem am ... geborenen gemeinsamen Sohn ... zusammen in Israel. Der Antragsteller besitzt die britische und die israelische Staatsangehörigkeit, die Antragsgegnerin ist Deutsche. Der Sohn ... ist deutscher und israelischer Staatsangehöriger. Das Sorgerecht für das Kind steht sowohl nach deutschem als auch nach israelischem Recht den Eltern gemeinsam zu.
Die Antragsgegnerin lebte seit Ende 1998 mit dem Antragsteller zusammen in Israel. Der Antragsteller war damals Student, die Antragsgegnerin war und ist Mitarbeiterin der ...; vor der Geburt des Kindes war sie als Flugbegleiterin, während der Schwangerschaft beim Bodenpersonal und nach der Geburt des Kindes zeitweise in Vertretung oder Aushilfe wieder in der Luft beschäftigt. In Abständen von etwa zwei bis drei Monaten begab sie sich regelmäßig zu Besuchszwecken mit dem Kind nach Deutschland.
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