Die Verfassungsbeschwerden werden, ohne dass es auf den Antrag des Beschwerdeführers zu I) auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankommt, nicht zur Entscheidung angenommen.
A.
Die Verfassungsbeschwerden betreffen das Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|