I.
Die nunmehr fünf Jahre alte Beteiligte zu 2) ist das eheliche Kind des Beteiligten zu 1); dieser erschoss am die - seit ca. zehn Monaten von ihm getrennt lebende - Kindesmutter, der das alleinige Sorgerecht für das Kind übertragen worden war. Wegen dieser Tat wurde der Beteiligte zu 1) zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt, die er derzeit verbüßt.
Mit Beschluss vom 20. Januar 1999 übertrug das Amtsgericht - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein die elterliche Sorge auf einen Vormund und bestimmte E G R und deren Ehemann J R in deren Obhut die Beteiligte zu 2) nach der Tötung ihrer Mutter gelangt war, zu Vormündern.
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