Anmeldung zur Eheschließung, wenn ein Verlobter nachträglich die Eheschließungsabsicht aufgibt
BayObLG, Beschluss vom 19.03.2001 - Aktenzeichen 1Z BR 140/00
DRsp Nr. 2001/7859
Anmeldung zur Eheschließung, wenn ein Verlobter nachträglich die Eheschließungsabsicht aufgibt
»Unbegründetheit einer weiteren Beschwerde betreffend die Anmeldung zur Eheschließung, wenn ein Verlobter nachträglich die Eheschließungsabsicht aufgibt.«