Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Kassel vom 31. Januar 2011 im Ausspruch zum Versorgungsausgleich teilweise wie folgt abgeändert:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Ehemanns bei dem Versorgungsträger A (Pers.Nr./Mitgliednr.: ....) zu Gunsten der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von 41.342,05 € bezogen auf den 31. August 2010 übertragen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Im Übrigen bleibt es bei den Anordnungen im angefochtenen Beschluss.
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