Anerkennung der Vaterschaft eines in Russland lebenden Kindes und Berechnung des Unterhalts
OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.12.2003 - Aktenzeichen 5 UF 110/03
DRsp Nr. 2004/19914
Anerkennung der Vaterschaft eines in Russland lebenden Kindes und Berechnung des Unterhalts
»1. Zur Anerkennung der Vaterschaft eines in Russland lebenden Kindes.2. Zur Berechnung des Unterhalts für ein in Russland lebendes minderjähriges Kind, wenn der Verpflichtete in Deutschland lebt und auch hier arbeitet.«